Einladung zur Jahreshauptversammlung
An alle Mitglieder des TuS Asbach
Am Freitag,den 29.05.2015, findet um 20.00 Uhr die Jahreshauptversammlung im Sportlerheim statt.
Tagesordnung:
1) Begrüßung
2) Totenehrung
3) Wahl des Protokollanten
4) Satzungsänderung des Zusatzes in § 18
§ 18 Diese Versammlung hat auch über die Verwendung des im Zeitpunkt der Auflösung vorhandenen Vereinsvermögens zu beschließen, mit der Maßgabe, dass es der Ortsgemeinde Asbach zufällt und nur für gemeinnützige Zwecke im Rahmen der Pflege der Leibesübungen weiterhin Verwendung finden darf. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des für den Sitz des Vereins zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden. Die Regelungen für den Fall der Auflösung des Vereins gelten entsprechend bei dem Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes.
Neu § 18 :Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Ortsgemeinde Asbach, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Rahmen der Pflege der Leibesübungen zu verwenden hat.
5) Tätigkeitsberichte
6) Kassenbericht
7) Bericht der Kassenprüfer
8) Entlastung des Vorstandes
9) Wahl des Wahlleiters
10) Neuwahl des Vorstandes
11) Wahl der Kassenprüfer
12) Anträge der Mitglieder (schriftliche Vorlage beim Vorstand bis (22.05.15)
13) Verschiedenes
Mit sportlichem Gruß Martina Klein
Am Freitag,den 29.05.2015, findet um 20.00 Uhr die Jahreshauptversammlung im Sportlerheim statt.
Tagesordnung:
1) Begrüßung
2) Totenehrung
3) Wahl des Protokollanten
4) Satzungsänderung des Zusatzes in § 18
§ 18 Diese Versammlung hat auch über die Verwendung des im Zeitpunkt der Auflösung vorhandenen Vereinsvermögens zu beschließen, mit der Maßgabe, dass es der Ortsgemeinde Asbach zufällt und nur für gemeinnützige Zwecke im Rahmen der Pflege der Leibesübungen weiterhin Verwendung finden darf. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des für den Sitz des Vereins zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden. Die Regelungen für den Fall der Auflösung des Vereins gelten entsprechend bei dem Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes.
Neu § 18 :Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Ortsgemeinde Asbach, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Rahmen der Pflege der Leibesübungen zu verwenden hat.
5) Tätigkeitsberichte
6) Kassenbericht
7) Bericht der Kassenprüfer
8) Entlastung des Vorstandes
9) Wahl des Wahlleiters
10) Neuwahl des Vorstandes
11) Wahl der Kassenprüfer
12) Anträge der Mitglieder (schriftliche Vorlage beim Vorstand bis (22.05.15)
13) Verschiedenes
Mit sportlichem Gruß Martina Klein